Verschneite Winterlandschaften in der Schweiz sind malerisch, doch sie bringen auch Verantwortung für Hauseigentümer mit sich. Gehwege und Zugänge müssen sicher gehalten, Dachlawinen verhindert werden. Diese Pflichten schützen Passanten und Eigentümer selbst vor Haftungsrisiken. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet Unfälle und geniesst den Winter unbeschwert.

Schneeräumungspflicht

Hauseigentümer sind verpflichtet, Wege und Zugänge zwischen 7 und 21 Uhr von Schnee und Eis zu befreien. Auch Vermieter müssen Zugänge und Besucherparkplätze räumen. Gemietete Aussenparkplätze obliegen hingegen den Mietern, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Vermieter die Schneeräumung im Mietvertrag festlegen und Kosten gegebenenfalls über die Nebenkosten abrechnen.

Wichtig ist, Schnee korrekt zu entsorgen: Er darf weder auf öffentliche Flächen wie Strassen noch ohne Zustimmung auf Nachbargrundstücke geschippt werden. Passanten müssen mit winterlichen Bedingungen rechnen, doch bei Verletzungen auf ungesicherten Wegen haften Eigentümer – auch ohne persönliches Verschulden. Eine ordnungsgemässe Schneeräumung ist daher unerlässlich, um Risiken zu vermeiden.

Dachlawinen

Schnee und Eiszapfen können von Dächern abrutschen, Personen verletzen und Schäden verursachen. Eigentümer haften für solche Vorfälle. Schneefangrechen oder Schneerückhalter sind geeignete präventive Massnahmen, um Dachlawinen zu verhindern. Eine optimierte Wärmedämmung vermindert die Bildung von Eiszapfen. Sind gefährliche Schneemassen oder Eiszapfen vorhanden, sollten diese entfernt werden.

Ein gut geplanter Winterdienst und gezielte bauliche Massnahmen helfen, die Sicherheit zu erhöhen. So können Hauseigentümer den Winter entspannt geniessen.

 

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Text: Ralph Bauert, Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur

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